Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Möbelhaus Bolte als Betreiber dieser Website ist bestrebt, die Internetseite im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit zu gestalten. Grundlage hierfür sind die folgenden rechtlichen Bestimmungen:

Rechtsvorschriften
Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz – HessBGG) und Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019)

Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.moebel-bolte.de.

Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang?

Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Möbelhaus Bolte
Jörg Bolte
Telefon: 0561 982760
Telefax: 0561 9827637
E-Mail: info@moebel-bolte.de
www.moebel-bolte.de/kontakt/

Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Bildelemente haben keine [alt]-Attribute
  • Links haben keinen leicht erkennbaren Namen
  • Das Kontrastverhältnis von Hintergrund- und Vordergrundfarben ist nicht ausreichend
  • Berührungszielbereiche haben eine unzureichende Größe oder einen unzureichenden Abstand
  • Überschriftenelemente sind nicht in einer fortlaufenden absteigenden Reihenfolge angeordnet

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen, um die Zugänglichkeit unserer Website für alle Nutzerinnen und Nutzer zu verbessern.

Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden.

Diese erreichen Sie unter:
Das Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT (LBIT)
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle von Hessen
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen

E-Mail: LBIT@rpgi.hessen.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 16.07.2025 erstellt.

Quelle:
www.e-recht24.de